Folgende einheitliche Vorgangsweise bei einem bestätigten COVID-19-Fall in den Schulen wurde zwischen Bildungs- und Gesundheitsministerium vereinbart:
- Zur Gewährleistung des Präsenzunterrichts soll die Anordnung einer Quarantäne grundsätzlich auf wenige Personen beschränkt werden.
- Geimpfte oder genesene Personen werden entsprechend dem regulären Kontaktpersonenmanagement behandelt und können somit als KP II eingestuft werden.
- Im Klassenverband soll die Anordnung der Quarantäne (=Kontaktperson der Kategorie K1) auf die Sitznachbarn und andere enge Kontaktpersonen beschränkt werden. Für diese können bei einem negativen PCR Test ab Tag 5 die vorgegebenen Maßnahmen aufgehoben werden.
Die Regelungen des Gesundheitsressorts sind auch auf der Hygieneseite des Bildungsministeriums zum Download bereitgestellt – siehe Regelung zu Schulen im PDF auf den Seiten 7-8: www.bmbwf.gv.at/hygiene
Alle in der gültigen Verordnung und im gültigen Erlass (www.bmbwf.gv.at/schulbetrieb ) definierten Maßnahmen sind von den neuen Quarantäneregeln unberührt. D.h. auch die in der Risikostufe definierten Maßnahmen für die Sicherheitsphase und die Risikostufen – z. B. zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder zu den Testungen bzw. ihrem Gültigkeitszeitraum – (www.bmbwf.gv.at/hygiene ) gelten weiterhin.
Informationen dazu aus der Wiener Bildungsdirektion:
COV Info Bildungsdirektion_2021 COV Info Bildungsdirektion_2021BLG