Schulbetrieb ab 25. April 2022

Folgende Änderungen zum Erlass vom 19. April wurden verlautbart:

Die generellen Regelungen zum Tragen von Masken werden aufgehoben.

Für externe Personen im Unterricht entfällt die Maskenpflicht sowie der Testnachweis.

Schulfeste, Maturafeiern und ähnliche Veranstaltungen sind möglich.

Antigentests gelten 24 Stunden.

Eine Einschätzung der epidemiologischen Lage ist in jedem Fall sinnvoll.

Wien hat Regeln verfügt in welchen Fällen eine Maskenpflicht in der Schule wieder angeordnet werden kann:

Maskentragen Wien