Schülerfreifahrt und Schulfahrtbeihilfe

Der Erlass betreffend Schülerfreifahrt und Schulfahrtbeihilfe wurde wieder verlautbar und in einigen Punkten neu formuliert und präzisiert. Unter Schule wird nicht mehr ausschließlich das Schulgebäude verstanden und bei Fahrten zu disloziertem Unterricht wird Schulfahrtbeihilfe gewährt, die beim Finanzamt beantragt werden kann.  Außerdem wird eindeutig festgelegt, dass die Schülerfreifahrt in Abschlussklassen (Maturaklassen) bis zum Ende der mündlichen Matura gewährt wird.

Erlass Schülerfreifahrten 2010

Darüber hinaus möchten wir auf die Information der Wiener Linien hinweisen, dass am 14. und 15. Mai und am 4. und 5. Juni 2011 in Wien (Zone 100) die Schülerfreifahrt gilt.